Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Hotelaufnahmeverträge mit der FRAMELESS GmbH als Betreiberin des 1st Floor Köln²

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsbedingungen

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst insbesondere Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmerverträge.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

§ 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

Verbraucher ist jede natürliche Person im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft im Sinne des § 14 BGB.

1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihre Geltung vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die gesetzlichen Nachweis- und Beweisregelungen bleiben unberührt.

1.5. Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und individuell vereinbarten oder im jeweiligen Buchungsvorgang konkret ausgewiesenen Tarif-, Zahlungs-, Stornierungs- oder sonstigen Buchungsbedingungen gehen die individuell vereinbarten beziehungsweise konkret ausgewiesenen Bedingungen vor.

1.6. Bei Buchungen über Buchungsplattformen oder sonstige Drittanbieter, insbesondere Booking.com oder Expedia, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur Bestandteil des Hotelaufnahmevertrags, wenn sie nach den gesetzlichen Voraussetzungen wirksam in diesen Vertrag einbezogen wurden.

Die Bedingungen der jeweiligen Buchungsplattform können daneben das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Buchungsplattform regeln.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Alter und Identifizierung

2.1. Vertragspartner sind die FRAMELESS GmbH als Betreiberin des Hotels und der Kunde.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, eine Buchung in Textform zu bestätigen.

2.2. Bei einer Buchung über die Hotel-Website werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden vor Abschluss der Buchung zugänglich gemacht und nach Maßgabe des Buchungsvorgangs in den Vertrag einbezogen.

2.3. Adults-Only-Konzept Das Hotel wird als Adults-Only-Hotel betrieben und ist auf Ruhe, Erholung und Privatsphäre erwachsener Gäste ausgerichtet.

Beherbergt werden ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dies gilt auch für mitreisende Personen.

Das Adults-Only-Konzept ist bei der Buchung zu beachten. Ein Anspruch auf Beherbergung minderjähriger Personen besteht nicht.

2.4. Gesetzliche Meldepflichten und Identitätsprüfung Der Kunde beziehungsweise Gast ist verpflichtet, die aufgrund gesetzlicher Melde- und Identifizierungsvorschriften erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Ausländische Gäste haben insbesondere die für Beherbergungsstätten geltenden Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes zu erfüllen und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, ein gültiges Identitätsdokument vorzulegen.

Das Hotel kann auch darüber hinaus die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangen, soweit dies im Einzelfall zur sachgerechten Überprüfung der Identität des Gastes, zur Verhinderung von Missbrauch oder zur Durchführung des Hotelaufnahmevertrags erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Eine Kopie oder sonstige Speicherung von Ausweisdokumenten erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine wirksame Einwilligung besteht.

2.5. Self-Check-in Soweit ein Self-Check-in angeboten wird, kann die Übermittlung oder Freischaltung der hierfür erforderlichen Zugangsdaten davon abhängig gemacht werden, dass fällige Zahlungen geleistet und solche Identitäts-, Melde- oder sonstigen Mitwirkungspflichten erfüllt wurden, die vor Zimmerübergabe rechtlich zulässig und zumutbar erfüllt werden können.

3. Leistungen, Preise, Zahlung und Sicherheitsleistungen

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchte Zimmerkategorie bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise zu zahlen.

Dies gilt auch für Leistungen, die der Kunde unmittelbar oder über das Hotel beauftragt und die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot beziehungsweise Buchungsprozess ausgewiesenen Preise und Preisbestandteile.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Angabe des Gesamtpreises.

Gesetzliche oder kommunale Steuern und Abgaben, insbesondere eine gegebenenfalls anfallende Übernachtungssteuer beziehungsweise Kulturförderabgabe, werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen beziehungsweise kommunalen Bestimmungen erhoben und entsprechend den gesetzlichen Preisangabepflichten berücksichtigt beziehungsweise ausgewiesen.

3.4. Soweit kein anderer Zahlungstermin wirksam vereinbart wurde, ist die vereinbarte Vergütung spätestens bei Anreise fällig.

Rechnungen des Hotels ohne gesondertes Fälligkeitsdatum sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Abweichende, im jeweiligen Buchungsprozess wirksam vereinbarte Zahlungsbedingungen, insbesondere bei vorausbezahlten oder nicht erstattungsfähigen Tarifen, bleiben unberührt.

3.5. Das Hotel kann die Zahlung fälliger Forderungen jederzeit verlangen.

Bei einer Anreise außerhalb der besetzten Rezeptionszeiten kann das Hotel die Zahlung fälliger Beträge vor Freischaltung der Zugangsdaten für den Self-Check-in verlangen.

Eine Belastung einer hinterlegten Kreditkarte erfolgt nur, soweit der Kunde hierzu eine entsprechende Zahlungsautorisierung erteilt hat oder die Belastung aufgrund der wirksam vereinbarten Buchungs- und Zahlungsbedingungen anderweitig zulässig ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3.6. Das Hotel kann bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen, wenn dies im Rahmen der Buchung entsprechend vereinbart wird.

3.7. Bestehen nach Vertragsschluss erhebliche Zahlungsrückstände oder wird der Vertragsumfang auf Wunsch des Kunden nachträglich erweitert, kann das Hotel im gesetzlich zulässigen Umfang eine angemessene zusätzliche Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, soweit diese zur Absicherung der hierdurch entstehenden beziehungsweise bereits fälligen Forderungen erforderlich ist.

4. Rücktritt des Kunden, Stornierung und No-Show

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag ist möglich, wenn ein Rücktritts- beziehungsweise Stornierungsrecht vereinbart wurde, ein gesetzliches Recht hierzu besteht oder das Hotel einer Vertragsaufhebung zustimmt.

Maßgeblich sind insbesondere die bei der jeweiligen Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen.

4.2. Wurde ein Zeitraum zur kostenfreien Stornierung vereinbart, kann der Kunde bis zum Ablauf dieses Zeitraums entsprechend den vereinbarten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten.

4.3. Ist ein vertragliches Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht kein anwendbares gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel grundsätzlich den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

Das Hotel muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers anrechnen lassen.

4.4. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel die ersparten Aufwendungen bei reinen Übernachtungsleistungen pauschal mit 10 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises ansetzen.

Der Kunde hat in diesem Fall 90 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises zu zahlen.

Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis frei, dass der Anspruch des Hotels überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

4.5. Bei Beherbergungsverträgen, die einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Ein vereinbartes Stornierungsrecht bleibt hiervon unberührt.

5. Rücktritt und außerordentliche Beendigung durch das Hotel

5.1. Wird eine wirksam vereinbarte oder nach diesen Geschäftsbedingungen berechtigt verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann das Hotel nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.

5.2. Das Hotel ist außerdem berechtigt, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten beziehungsweise wichtigen Grundes nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder einen bereits begonnenen Aufenthalt außerordentlich zu beenden.

Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die vertragsgemäße Beherbergung unmöglich machen;
  • die Buchung schuldhaft unter falscher oder irreführender Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen erfolgt ist, insbesondere hinsichtlich der Identität des Kunden, der tatsächlichen Personenzahl oder des Aufenthaltszwecks;
  • das Zimmer entgegen dem vereinbarten Adults-Only-Konzept mit einer minderjährigen Person bezogen werden soll;
  • die zulässige Zimmerbelegung erheblich überschritten wird;
  • das Zimmer ohne Zustimmung für Partys, Veranstaltungen, gewerbliche Zwecke oder sonstige nicht vereinbarte Zwecke genutzt wird;
  • konkrete Umstände die begründete Annahme rechtfertigen, dass die Beherbergung die Sicherheit von Gästen, Mitarbeitern oder erheblichen Sachwerten oder den ordnungsgemäßen Hotelbetrieb wesentlich gefährdet;
  • der Kunde beziehungsweise Gast erheblich gegen das Rauchverbot, Brandschutzbestimmungen oder andere wesentliche Sicherheitsregeln verstößt;
  • der Zweck oder Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist; oder
  • ein sonstiger erheblicher Vertragsverstoß vorliegt.

5.3. Soweit der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung liegt, erfolgt eine außerordentliche Beendigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung beziehungsweise Aufforderung zur Abhilfe, soweit eine solche nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich und unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar ist.

Bei einer unmittelbar drohenden erheblichen Gefahr oder einem entsprechend schwerwiegenden Verstoß kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.

5.4. Beruht der berechtigte Rücktritt beziehungsweise die berechtigte außerordentliche Beendigung auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, richten sich die Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

5.5. Tritt das Hotel aus einem vom Kunden nicht zu vertretenden Grund vom Vertrag zurück und können die vereinbarten Leistungen deshalb nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet, soweit dem Hotel kein anderweitiger Anspruch zusteht.

6. Zimmerbereitstellung, Ausstattung und Check-out

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf eine bestimmte Zimmernummer, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Anspruch auf die gebuchte Zimmerkategorie und auf ausdrücklich zugesagte wesentliche Ausstattungsmerkmale bleibt hiervon unberührt.

Dies gilt insbesondere für ausdrücklich gebuchte Ausstattungsmerkmale wie Whirlpool oder Sauna.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.3. Check-out Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer spätestens um 11:00 Uhr vollständig geräumt und dem Hotel zurückzugeben.

6.4. Late Check-out Ein Verbleib im Zimmer über 11:00 Uhr hinaus bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotels.

Ein Anspruch auf einen Late Check-out besteht nicht.

Das Hotel kann einen Late Check-out insbesondere ablehnen, wenn das Zimmer am selben Tag erneut belegt wird oder die rechtzeitige Reinigung und Bereitstellung für nachfolgende Gäste andernfalls nicht gewährleistet werden kann.

Soweit das Hotel einem Late Check-out ausdrücklich zustimmt und keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wird, kann dieser bei Verfügbarkeit zu folgenden Gesamtpreisen vereinbart werden:

  • bis spätestens 12:00 Uhr: 25,00 Euro
  • bis spätestens 13:00 Uhr: 50,00 Euro

Die Vereinbarung berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Zimmers bis zu der ausdrücklich bestätigten Uhrzeit.

Die bloße Bereitschaft des Kunden, eine Late-Check-out-Gebühr zu zahlen, begründet kein Recht auf eine verlängerte Nutzung.

6.5. Wird das Zimmer ohne Zustimmung nach 11:00 Uhr beziehungsweise nach Ablauf eines genehmigten Late Check-outs nicht geräumt, ist es auf Aufforderung des Hotels unverzüglich zu verlassen.

Die Ansprüche des Hotels wegen verspäteter Rückgabe richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Hierzu können insbesondere eine angemessene Nutzungsentschädigung sowie nachweisbare weitere Schäden und erforderliche Mehraufwendungen gehören, etwa zusätzliche Personalkosten oder Schäden aufgrund einer verspäteten Bereitstellung für nachfolgende Gäste.

7. Haftung des Hotels

7.1. Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit es diese zu vertreten hat.

Für sonstige Schäden haftet das Hotel unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, für den Vertrag typischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

7.2. Treten während des Aufenthalts Störungen oder Mängel auf, soll der Gast das Hotel möglichst zeitnah hierüber informieren, damit dem Hotel Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden kann.

Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.

Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.

7.3. Eingebrachte Sachen und Wertsachen Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 701 ff. BGB.

Für Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und sonstige Wertsachen gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen und Haftungsgrenzen des § 702 BGB.

Soweit das Hotel gesetzlich zur Übernahme von Wertsachen zur Aufbewahrung verpflichtet ist, kann es verlangen, dass diese in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden.

7.4. Parkplätze Parkplätze werden ausschließlich nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Aus der Bereitstellung eines Stellplatzes kommt grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande.

Für Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

7.5. Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Hausregeln und Haftung des Kunden

8.1. Allgemeines Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden und erforderliche Mehraufwendungen.

Der Kunde hat Personen, denen er im Zusammenhang mit seiner Buchung Zugang zum Hotel oder Zimmer verschafft, auf die für den Aufenthalt geltenden wesentlichen Haus- und Sicherheitsregeln hinzuweisen.

Eine Haftung des Kunden für das Verhalten anderer Personen besteht nur, soweit ihm deren Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist.

8.2. Maximale Zimmerbelegung Die Hotelzimmer sind für maximal zwei Personen vorgesehen und dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Hotels gleichzeitig von höchstens zwei Gästen beziehungsweise privaten Besuchern genutzt werden.

Eine Übernachtung oder dauerhafte Nutzung durch zusätzliche, nicht von der Buchung umfasste Personen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet.

Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer höheren Belegung besteht nicht.

Bei einem Verstoß kann das Hotel zusätzliche Personen zum Verlassen des Hotels auffordern.

Weitergehende Rechte bei einem erheblichen Vertragsverstoß bleiben unberührt.

8.3. Zugangscodes und Schlüssel Zugangscodes, Schlüssel und sonstige Zutrittsmedien dürfen ausschließlich von den hierzu berechtigten Personen verwendet werden.

Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.

Zugangsdaten sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Der Gast hat das Hotel unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten oder Schlüssel verloren gegangen sind oder der Verdacht besteht, dass unbefugte Personen hiervon Kenntnis erlangt haben.

8.4. Rauchverbot Das Rauchen ist in sämtlichen Innenbereichen des Hotels und insbesondere in allen Hotelzimmern ausdrücklich untersagt.

Das Verbot umfasst insbesondere das Rauchen von Tabak, Cannabis und vergleichbaren raucherzeugenden Produkten sowie die Verwendung von Shishas.

Das Rauchverbot gilt unabhängig davon, ob im betreffenden Zimmer zusätzlich ein Rauchverbotsschild angebracht ist. Zusätzliche Beschilderungen dienen lediglich der Erinnerung an das bereits vertraglich geltende Rauchverbot.

Bei einem vom Kunden zu vertretenden Verstoß gegen das Rauchverbot ist das Hotel berechtigt, für die hierdurch typischerweise erforderliche Geruchsneutralisierung, Sonderreinigung und sonstige Aufwendungen einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 150,00 Euro zu verlangen.

Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis frei, dass überhaupt kein Schaden beziehungsweise Aufwand oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.

Dem Hotel bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Bereits auf die Pauschale geleistete Zahlungen werden auf einen höheren Schadensersatzanspruch angerechnet.

8.5. E-Zigaretten und vergleichbare Produkte Auch die Verwendung von E-Zigaretten, Verdampfern, Tabakerhitzern und vergleichbaren Produkten ist in den Hotelzimmern und sonstigen Innenbereichen nicht gestattet.

Für hierdurch schuldhaft verursachte Schäden oder erforderliche zusätzliche Reinigungsmaßnahmen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.6. Kerzen und offene Flammen Das Entzünden oder Verwenden von Kerzen, Teelichtern, Räucherstäbchen sowie sonstigen offenen Flammen ist in sämtlichen Innenbereichen des Hotels aus Brandschutzgründen untersagt.

Bei einem schuldhaften Verstoß haftet der Kunde für die hierdurch verursachten Schäden und erforderlichen Mehraufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

Hierzu können insbesondere Kosten für die Entfernung von Wachs-, Ruß- oder Rauchspuren, Sonderreinigungen, Reparaturen oder sonstige nachweisbar erforderliche Maßnahmen gehören.

8.7. Rauchmelder und Sicherheitseinrichtungen Das Abdecken, Ausschalten, Entfernen, Beschädigen oder sonstige Manipulieren von Rauchmeldern, Brandschutzvorrichtungen oder anderen Sicherheitseinrichtungen ist untersagt.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden und erforderliche Kosten, die aus einer solchen Manipulation entstehen.

8.8. Partys, Veranstaltungen und Nachtruhe Die Hotelzimmer dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht für Partys, Feiern, Veranstaltungen oder vergleichbare Zusammenkünfte genutzt werden.

Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist besondere Rücksicht auf andere Gäste und Anwohner zu nehmen.

Musik, Fernseher, Gespräche sowie die Nutzung von Whirlpool, Sauna und sonstigen Einrichtungen sind so zu gestalten, dass andere Gäste und Anwohner nicht erheblich gestört werden.

Eine grundsätzlich zulässige Nutzung des Whirlpools während der Nachtzeit entbindet nicht von der Pflicht zur Rücksichtnahme.

8.9. Alkohol, Drogen und sonstige berauschende Mittel Der Konsum von Alkohol allein berechtigt das Hotel nicht zur Verweigerung der Beherbergung.

Das Hotel kann jedoch die Übergabe des Zimmers verweigern, den weiteren Zutritt untersagen oder einen begonnenen Aufenthalt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beenden, wenn ein Gast erkennbar erheblich unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln steht und aufgrund konkreter Umstände

  • eine erhebliche Gefahr für sich selbst, andere Personen oder Sachwerte besteht,
  • erhebliche Störungen des Hotelbetriebs zu erwarten sind oder bereits stattfinden oder
  • der Gast nicht in der Lage beziehungsweise nicht bereit ist, erforderlichen Sicherheitsanweisungen des Hotelpersonals Folge zu leisten.

Die Entscheidung ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu treffen.

Beruht die berechtigte Verweigerung beziehungsweise Beendigung auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, führt dies nicht automatisch zum Wegfall der vereinbarten Vergütungspflicht.

Die Zahlungs- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung werden berücksichtigt, soweit dies erforderlich ist.

8.10. Tiere Das Mitbringen und die Beherbergung von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

Gesetzlich geschützte Zutrittsrechte von Menschen mit Behinderungen in Begleitung eines Assistenzhundes bleiben unberührt.

8.11. Whirlpool, Sauna und technische Einrichtungen Whirlpool, Sauna und sonstige technische Einrichtungen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung der bereitgestellten Bedienungs- und Sicherheitshinweise genutzt werden.

Eigenmächtige technische Veränderungen, das Öffnen, Verstellen oder Manipulieren nicht zur Bedienung durch den Gast bestimmter technischer Bauteile sowie Eingriffe in Leitungen, Steuerungen oder Sicherheitseinrichtungen sind untersagt.

Badezusätze, Öle, Schaummittel oder sonstige Stoffe dürfen nur verwendet werden, soweit deren Verwendung nach den bereitgestellten Bedienungs- und Sicherheitshinweisen ausdrücklich zulässig ist.

Der Gast hat erkennbare technische Störungen, Undichtigkeiten, ungewöhnlichen Wasseraustritt oder sonstige Schadensgefahren unverzüglich dem Hotel mitzuteilen.

Bei schuldhaft verursachten Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

8.12. Wasser- und Stromverbrauch Die Kosten des bei üblicher und vertragsgemäßer Nutzung des Hotelzimmers und seiner Einrichtungen anfallenden Wasser- und Stromverbrauchs sind mit dem vereinbarten Zimmerpreis abgegolten.

Die übliche Nutzung eines vorhandenen Whirlpools oder einer Sauna stellt keinen außergewöhnlichen Mehrverbrauch dar.

Verursacht der Kunde schuldhaft einen außergewöhnlichen und offensichtlich nicht mehr vertragsgemäßen Mehrverbrauch, kann das Hotel Ersatz der hierdurch nachweislich entstandenen zusätzlichen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

8.13. Außergewöhnliche Verschmutzung und Beschädigung Außergewöhnliche, über die gewöhnliche Nutzung eines Hotelzimmers hinausgehende Verschmutzungen oder schuldhafte Beschädigungen können dem Verursacher nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.

Dies umfasst insbesondere tatsächlich erforderliche zusätzliche Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungskosten.

8.14. Zurückgelassene Gegenstände Für zurückgelassene Gegenstände gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Soweit dem Hotel für deren erforderliche Verwahrung oder die vom Gast gewünschte Rücksendung tatsächlich Kosten entstehen, kann das Hotel deren Ersatz im gesetzlich zulässigen Umfang verlangen.

Eine Rücksendung erfolgt grundsätzlich auf Wunsch und Kosten des Kunden.

Das Hotel kann vor dem Versand die Erstattung der voraussichtlichen Verpackungs- und Versandkosten verlangen.

Außergewöhnliche tatsächlich erforderliche Aufbewahrungskosten, insbesondere bei besonders großen oder sperrigen Gegenständen, können nach entsprechendem Nachweis verlangt werden.

9. Zutrittsrecht des Hotels

9.1. Das Hotel achtet während der vereinbarten Nutzungsdauer die Privatsphäre des Gastes.

Ein belegtes Hotelzimmer wird nicht ohne sachlichen Grund betreten.

9.2. Das Hotel beziehungsweise hierzu befugte Mitarbeiter dürfen das Zimmer betreten, soweit dies zur Erbringung vereinbarter Leistungen, zur Überprüfung oder Beseitigung gemeldeter beziehungsweise konkret erkennbarer technischer Störungen oder zur Durchführung notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten erforderlich ist.

Ein Zutritt kann außerdem erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen wesentliche Sicherheits- oder Vertragsregeln bestehen und der Zutritt zur Aufklärung oder Abwendung weiterer erheblicher Beeinträchtigungen erforderlich ist.

Soweit es die Umstände zulassen, soll der Gast vor einem solchen Zutritt informiert werden.

Der Zutritt ist auf das jeweils erforderliche Maß zu beschränken.

9.3. Ohne vorherige Zustimmung beziehungsweise Ankündigung darf das Hotel das Zimmer betreten, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine gegenwärtige Gefahr für Personen oder erhebliche Sachwerte bestehen oder unverzügliches Handeln zur Vermeidung eines erheblichen Schadens erforderlich erscheint.

Dies gilt insbesondere bei Anzeichen für Feuer, Rauchentwicklung, erheblichen Wasseraustritt, technische Gefahren oder eine sonstige vergleichbare Notlage.

Der Zutritt ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10.3. Gerichtsstand Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

10.4. Anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften desjenigen Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese Vorschriften nach den gesetzlichen Regelungen Anwendung finden.

10.5. Unwirksame Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

An die Stelle der unwirksamen beziehungsweise nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

10.6. Verbraucherstreitbeilegung Die FRAMELESS GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.